Liebe Kleingärtern*innen,

Nordrhein-Westfalen lockert ab 15. Juni weitere Corona-Schutzmaßnahmen.

Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter bleiben weiterhin untersagt.

Ausnahmen gelten für Feste aus herausragendem Anlass wie Jubiläen, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags- oder Abschlussfeiern, die unter Auflagen wieder stattfinden können.

Diese Festveranstaltungen sind mit höchstens 50 Teilnehmern möglich, wenn Hygieneregeln beachtet werden und die Teilnehmer im Sinne einer Rückverfolgung erfasst sind.

Personen, die eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nicht beachten, sind von der Nutzung der betroffenen Angebote, Einrichtungen und Dienstleistungen durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Personen auszuschließen.

https://corona.duesseldorf.de/zielgruppen/alle-dusseldorfer-innen/behordenerlasse/offentliches-kontaktverbot-was-bedeutet-das

Bitte beachten Sie die Vorgaben des Landes NRW:

https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-06-15_coronaschvo_ab_16.06.2020.pdf