Im Kleingartenwesen wird erwartet, dass 1/3 der Parzelle kleingärtnerisch genutzt wird. Sprich Obst und Gemüse angebaut wird. Schöner Wohnen und farbprächtige Flora (Pflanzenwelt) und Fauna (Tierwelt) sind wichtig, aber nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung (Einzelpachtvertrag)!
Aus den gemachten Angaben ergibt sich eine kleingärtnerisch genutzte Fläche in Höhe von ??? m2.
(rechnerisches ermitteltes Ergebnis in m2 aus den oben gemachten Angaben).
Die zu bewirtschaftende Fläche auf Deiner Parzelle sollte gemäß Einzelpachtverpacht ??? m2 betragen (1/3 von der Größe der Parzelle).
Wenn die bisher genutzte kleingärtnerische Fläche in m2 deutlich kleiner ist als ein 1/3 der Parzelle, muss die kleingärtnerische Nutzung Deiner Parzelle DRINGEND erhöht werden.