Widerruf Trampolin Verbot

Die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf, die zu der bekannten Pressemitteilung am 06.12.2021 hinsichtlich des Widerrufs eines Trampolin-Verbots geführt hat, wird vom Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. nicht geteilt.

Die Argumentation der Stadt Düsseldorf überzeugt nicht und der Stadtverband schließt sich deren Sichtweise nicht an.
Mit dem Aufstellen der Trampoline, wird nach unserer Auffassung und nach dem von uns eingeholten Rechtsgutachten der schmale Grat zwischen einem Kleingarten mit Erholungscharakter gemäß Bundeskleingartengesetz und einem sogenannten Freizeitgarten überschritten. Die mehrheitlich aufgestellten Trampoline sind keine Kleinkinderspielgeräte, sondern Sportgeräte. Aus diesem Grund hält der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. an seinem Beschluss fest, wonach die Trampoline in den Parzellen der Mitgliedsvereine bis zum 31.12.2021 zu entfernen sind.

Der Stadtverband sieht vielmehr die Stadt Düsseldorf in der Verantwortung, das Aufstellen von Trampolinen, entgegen der bis zur Pressemitteilung geübten Praxis neu zu regeln. Die Öffentlichkeit, wie auch der Stadtverband, können erwarten, dass die Stadt Düsseldorf als Grundstücksbesitzerin eine verlässliche Vertragspartnerin ist. Für die notwendige Klarheit kann die Stadt sorgen, indem sie ihre Kleingartenordnung zeitnah an die von ihr vertretene neue Rechtsauffassung anpasst. Das Rechtsverständnis der Stadt Düsseldorf würde dazu führen, dass jeder Pächter jede Form von Kleinkinderspielgeräten ohne jegliche Verhältnismäßigkeit aufstellen dürfte und Kleinkinderspielgeräte gemäß der geltenden Kleingartenordnung nur noch eine exemplarische Aufzählung wäre. Am Ende könnten z.B. Kleingärten in einer Dauerkleingartenanlage trotz Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu jedem Zeitpunkt als Freizeitgärten umgewidmet werden. Damit entfiele dann die Pachtzinsbindung von 0,40 €/m² und es könnten 16 €/m² seitens der Stadt Düsseldorf für die Nutzung dieser Flächen verlangt werden.

Da die Stadt Düsseldorf diese schriftliche Verbindlichkeit aber bislang nicht anbietet und stattdessen von ihrem Vertragspartner, dem Stadtverband, erwartet, entgegen der eigenen, die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf zum Trampolin-Verbot, ohne konkrete vertragliche Regelung zu verantworten, bleibt die Beschlusslage des Stadtverbandes unverändert bestehen.
Die Mitglieder des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e.V. jedenfalls unterstützen den gefassten Beschluss mit großer Mehrheit. Die ehrenamtlichen Vorstände der fast 100 Vereine in 72 Gartenanlagen der Stadt Düsseldorf, die knapp 7.000 Pächter vertreten, sind sich ihrer Verantwortung bewusst, das Kleingartenwesen mit seinem hohen gesellschaftlichen Stellenwert auch künftig zu bewahren.

gez. Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V.
Der Vorstand