Schreiben des Garten-, Friedhofund Forstamtes an den Stadtverband Aktuell erfolgt eine intensive Diskussion über den umstrittenen Wirkstoff Glyphosat als Totalherbizid und die Möglichkeiten eines Verbots oder zumindest einer Beschränkungen des Einsatzes im Bereich der Landwirtschaft. Wie verhält es sich aber bei einem Einsatz von Herbiziden im Bereich von Wegen auf der eigenen Parzelle oder im Kleingartengelände, auf Terrassenflächen oder entlang des Zaunes ? Der Einsatz in diesen Bereichen ist grundsätzlich verboten! Dies ergibt sich schon aus der Kleingartenordnung der Stadt Düsseldorf. Auch die Freiflächenanwendungsvorschrift des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums NRW lässt einen derartigen Einsatz im privaten Bereich nicht zu. Dies gilt im Übrigen auch für sogenannte „Haushaltsmittel“ wie Salz, Essig oder Moosentferner, die u.a. Biozide enthalten können. Im privaten Bereich und im Kleingarten bleiben also nur alternative, mechanische Methoden zur Wildkrautbeseitigung.
Tun Sie was für die Bienen
Die Schale mit Glasmurmeln im Garten aufgestellt (Bild oben) hilft den Bienen und Hummeln bei der Wasseraufnahme. Und es besteht nicht die Gefahr, dass sie ertrinken.