Die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf, die zu der bekannten Pressemitteilung am 06.12.2021 hinsichtlich des Widerrufs eines Trampolin-Verbots geführt hat, wird vom Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. nicht geteilt.

Die Argumentation der Stadt Düsseldorf überzeugt nicht und der Stadtverband schließt sich deren Sichtweise nicht an. Mit dem Aufstellen der Trampoline, wird nach unserer Auffassung und nach dem von uns eingeholten Rechtsgutachten der schmale Grat zwischen einem Kleingarten mit Erholungscharakter gemäß Bundeskleingartengesetz und einem sogenannten Freizeitgarten überschritten. Die mehrheitlich aufgestellten Trampoline sind keine Kleinkinderspielgeräte, sondern … Die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf, die zu der bekannten Pressemitteilung am 06.12.2021 hinsichtlich des Widerrufs eines Trampolin-Verbots geführt hat, wird vom Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. nicht geteilt. weiterlesen