Herzlich willkommen!
Stoffeler Kapellenweg 295, 40225 Düsseldorf
22 Dez 2021

Die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf, die zu der bekannten Pressemitteilung am 06.12.2021 hinsichtlich des Widerrufs eines Trampolin-Verbots geführt hat, wird vom Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. nicht geteilt.

Die Argumentation der Stadt Düsseldorf überzeugt nicht und der Stadtverband schließt sich deren Sichtweise nicht an.

Mit dem Aufstellen der Trampoline, wird nach unserer Auffassung und nach dem von uns eingeholten Rechtsgutachten der schmale Grat zwischen einem Kleingarten mit Erholungscharakter gemäß Bundeskleingartengesetz und einem sogenannten Freizeitgarten überschritten. Die mehrheitlich aufgestellten Trampoline sind keine Kleinkinderspielgeräte, sondern Sportgeräte. Aus diesem Grund hält der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. an seinem Beschluss fest, wonach die Trampoline in den Parzellen der Mitgliedsvereine bis zum 31.12.2021 zu entfernen sind.

Der Stadtverband sieht vielmehr die Stadt Düsseldorf in der Verantwortung, das Aufstellen von Trampolinen, entgegen der bis zur Pressemitteilung geübten Praxis neu zu regeln. Die Öffentlichkeit, wie auch der Stadtverband, können erwarten, dass die Stadt Düsseldorf als Grundstücksbesitzerin eine verlässliche Vertragspartnerin ist. Für die notwendige Klarheit kann die Stadt sorgen, indem sie ihre Kleingartenordnung zeitnah an die von ihr vertretene neue Rechtsauffassung anpasst. Das Rechtsverständnis der Stadt Düsseldorf würde dazu führen, dass jeder Pächter jede Form von Kleinkinderspielgeräten ohne jegliche Verhältnismäßigkeit aufstellen dürfte und Kleinkinderspielgeräte gemäß der geltenden Kleingartenordnung nur noch eine exemplarische Aufzählung wäre. Am Ende könnten z.B. Kleingärten in einer Dauerkleingartenanlage trotz Einhaltung der kleingärtnerischen Nutzung zu jedem Zeitpunkt als Freizeitgärten umgewidmet werden. Damit entfiele dann die Pachtzinsbindung von 0,40 €/m² und es könnten 16 €/m² seitens der Stadt Düsseldorf für die Nutzung dieser Flächen verlangt werden.

Da die Stadt Düsseldorf diese schriftliche Verbindlichkeit aber bislang nicht anbietet und stattdessen von ihrem Vertragspartner, dem Stadtverband, erwartet, entgegen der eigenen, die Rechtsauffassung der Stadt Düsseldorf zum Trampolin-Verbot, ohne konkrete vertragliche Regelung zu verantworten, bleibt die Beschlusslage des Stadtverbandes unverändert bestehen.

Die Mitglieder des Stadtverbandes Düsseldorf der Kleingärtner e.V. jedenfalls unterstützen den gefassten Beschluss mit großer Mehrheit. Die ehrenamtlichen Vorstände der fast 100 Vereine in 72 Gartenanlagen der Stadt Düsseldorf, die knapp 7.000 Pächter vertreten, sind sich ihrer Verantwortung bewusst, das Kleingartenwesen mit seinem hohen gesellschaftlichen Stellenwert auch künftig zu bewahren.

gez. Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V.

Der Vorstand

16 Dez 2021

Frohe Weihnachten

Der Stadtverband Düsseldorf der Kleingärtner e.V. ist vom 24. Dezember 2021 bis 03. Januar 2022 geschlossen.

Wir wünschen allen ein schönes Weihnachtsfest und ein glückliches Jahr 2022.


Der Vorstand

21 Okt 2021

Trampoline sind zu entfernen

In der jüngsten Ausgabe von das Blatt hat der Stadtverband darauf hingewiesen, dass Trampoline zu entfernen sind. Die Argumentation im Einzelnen kann in der Ausgabe 04/2021 nachgelesen werden, welche zum Download zur Verfügung steht. 

So vielfältig das Kleingartenwesen in unserer Stadt ist, so ungerecht mag es in dieser Situation erscheinen. Insbesondere wo junge Familien mit Kindern die Gartenanlagen so sehr bereichern.

Allerdings ist der Vorstand des Stadtverbands im Ergebnis auch überzeugt, dass ein Trampolin oder kein Trampolin das Glück einen Kleingarten zu bewirtschaften nicht einschränkt.

01 Sep 2021

Wir sagen Dankeschön!

Auch wir möchten uns bei allen für ihre Spenden- und Hilfsbereitschaft bedanken!

Es ist beeindruckend, wie schnell und unkompliziert hier gehandelt wird und wurde.

Der Stadtverband hat zum 01.09.2021 ein eigenes Spendenkonto eingerichtet, so dass der KGV „Kriegsbeschädigte Oberbilk“ e. V. die weitere Spendensammlung in unsere Hände übergeben hat.

Deshalb kann natürlich auch weiterhin gespendet werden!

DE48 3005 0110 1008 5655 80

SSK Düsseldorf

Stadtverband Düsseldorf d. Kleingärtner e.V.

​Spendenstand aktuell

https://www.kgv-kriegsbeschaedigte.de/hochwasserhilfe

24 Jul 2021

Jede Spende hilft!

Liebe Besucher*innen unserer Homepage

Das Unwetter in der letzten Woche hat auch unsere Vereine sehr hart getroffen. Einige Stehen vor dem Nichts. Die Lauben und die Infrastruktur der Vereine sind teilweise komplett zerstört. Bitte helfen Sie uns, damit wir unsere Vereine unterstützen können.

Vereine helfen Vereinen

Eine Hilfsaktion für die, vom Hochwasser betroffenen, Kleingartenanlagen in und um Düsseldorf

Spendenkonto

des KGV Kriegsbeschädigte Düsseldorf Oberbilk 1920 e.V.

IBAN: DE60 3007 0024 0627 6430 03

​BLZ: 30070024  BIC: DEUTDEDBDUE

Alle weitern Informationen finden Sie

https://www.kgv-kriegsbeschaedigte.de/

21 Jul 2021

Erreichbarkeit Stadtverband nach dem Unwetter

16 unserer Vereine sind sehr stark von dem Unwetter in der letzten Woche betroffen.
Da wir uns vor Ort ein Bild von den massiven Schäden machen müssen, sind wir telefonisch nicht erreichbar.
Bitte schreiben Sie uns :
Stadtverband@kleingaertner-duesseldorf.de

14 Jul 2021

Pflanzentauschbörse

Im Herbst veranstaltet das Gartenamt zusammen mit dem VHS-Biogarten wieder eine Pflanzen-Tauschbörse vor dem VHS-Biogarten im Südpark. Ein beliebter Treffpunkt von Blumen- und Pflanzenliebhabern.

Der ursprüngliche Termin im September wurde auf den

02. Oktober 2021, von 12.00 – 15.00 Uhr

Getauscht werden zum Beispiel überzähliger Rittersporn, Ableger von Margeriten oder Saat von Wildstauden und Kräutern. Die bekannten Gartenstauden und Kleingehölze werden für Kleingärtner, Baumpaten, Haus- Hinterhof- und Balkongärtner sicher ebenso interessant sein wie die Saat von Wildkräutern, botanische Raritäten oder untereinander ausgetauschte Gärtnertipps. Es wird empfohlen, Pflanzen und Sämereien für den Tausch mit dem deutschen oder botanischen Namen zu versehen.