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Die Laube

Begriffsdefinition: Laube / Wohnlaube

im Kleingarten

Was ist eine Laube?

E S S A Y

zur Abkl?rung von Begriffen zwecks Schaffung einer Grundlage f?r eine einheitliche und damit unmissverst?ndliche Auslegung der im Kleingartenwesen verwendeten Begriffe f?r bestimmte Gebilde, Gegenst?nde und davon abgeleitete abstrakte Wortsch?pfungen im Hinblick auf eine damit verbundene Rechtssicherheit zur Absicherung des Fortbestandes des Kleingartens.

                                                                                                          von Johann Thelen

Unkenntnis schafft ausweglose Situationen

 Vorwort

Es sei erlaubt, einleitend zu dieser Schrift auf eine orientalische Weisheit zur?ckzugreifen, die trotz ihres orientalischen Ursprungs sich vortrefflich eignet, um die im Kleingartenwesen sich inzwischen generell abzeichnende Problematik in der korrekten Anwendung von gegenst?ndlichen Begriffen zu verdeutlichen.

Sie lautet:

"Zuerst verwirren sich die Worte,

dann verwirren sich die Begriffe

und schlie?lich verwirren sich die Meinungen und Sachen."

 

Diese "dreistufige" orientalische Weisheit hat sich in allen kleing?rtnerischen Diskussions- oder Lehrveranstaltungen – aber auch in politischen Diskussionsforen zu Kleingartenfragen - in ihrer fundamentalen Aussage bewahrheitet.

Bewahrheitet insofern, als die Teilnehmer solcher Veranstaltungen ihre Unzufriedenheit ?ber den Verlauf der Diskussion oder ?ber den Begriffswirrwarr des Lehrstoffes teilweise unverhohlen zum Ausdruck brachten. Die Ursache f?r diese Unzufriedenheit war/ist augenscheinlich darin zu erblicken, dass jeder Teilnehmer, einschlie?lich Veranstalter oder Vortragender, zun?chst rein subjektiv unkontrollierbar von Gegens?tzen gepr?gte gedankliche Vorstellungen zu den in den Diskussionen auftauchenden Fachbegriffen aus den Gebieten des Rechts, der Technik, der Soziologie und des Kleingartenwesens entwickelt hatte. Es wurden Begriffe eingesetzt, zu denen jedoch die Teilnehmer ihrerseits keine r?umlich gestaltgebende Begriffsbeziehung entwickeln konnten, zumal durch bekannte Einflussfaktoren (wie: Kommentare, Gesetzestexte, ministerielle Erlasse, Rundschreiben, Ver?ffentlichungen, Satzungen, Vertr?ge usw.) Denkrichtungen vorprogrammiert waren und t?glich dem Kleing?rtner einsuggeriert werden.

Dieser allgemein gewonnene Eindruck wurde durch mehr oder weniger indirekte ?u?erungen der Teilnehmer best?tigt. Sie lie?en zweifelsohne den Schluss zu, dass man andere gedankliche Vorstellungen zu der Wortbedeutung und der eben mit dieser Bedeutung gleichgesetzten Begriffe hatte.

Die so in der Diskussion auf Lehrveranstaltungen f?r Fachberater und Vereinsvorst?nde aber auch in der Literatur wiederholt auftauchenden Begriffe waren in ihrer Form als beschreibendes "Hauptwort" (Substantiv) nicht nur einer rein subjektiven Vorstellungswelt bei den einzelnen Teilnehmern unterworfen. Die Begriffsverf?lschung war umso perfekter je mehr man erg?nzend Verben (Zeitw?rter) und Adjektive (Eigenschaftsw?rter) benutzte. Teilweise entstand ein so krasser Widerspruch, dass der eigentliche Begriff zweitrangig wurde und damit an inhaltlicher Substanz verlor.

F?r den n?chternen Betrachter und Zuh?rer entstand somit ein Bild einer schon chaotisch verlaufenden Diskussionsrunde. Um aber einen g?nstigen Verlauf der Diskussionsrunde zu gew?hrleisten, h?tte man eine Begriffsabkl?rung den einzelnen Ausf?hrungen voran schicken m?ssen. Den Teilnehmern w?re dadurch auch die bildliche Assoziation (der bildliche Bezug) in Verbindung mit dem jeweiligen Begriff unzweideutig erm?glicht worden.

So ist denn auch nicht verwunderlich, dass man sehr oft auf Lehrg?ngen, in Diskussionsrunden oder auf Sitzungen von Arbeitskreisen und/oder in Vorstandssitzungen ?u?erungen h?ren kann, wie

 "Mensch, wie kann man nur eine so bl?de Frage stellen,

der hat doch gar nicht kapiert, was der Sprecher eigentlich

unter diesem Begriff verstanden haben wollte!"

oder:

"Mensch, wovon redet der eigentlich?"

oder

"Man, der redet doch an der Sache vorbei!"

oder

" Das Geschwafel ergibt doch gar keinen Sinn!"

oder

"Man w?re besser im Garten geblieben, als sich hier

den "Quark" anzuh?ren."

oder

.. "Ich habe besseres zu tun, als hier meine Zeit zu

vertr?deln; denn letztlich bin ich kein Jurist, wozu soll ich mich hier

             ?ber diese Begriffe ?rgern."

Das Begriffsdesaster offenbarte sich in den sogenannten "Kaffeepausen" unverkennbar in obigen Zitaten. Es bedarf auch eigentlich keines weiteren Beweises f?r die dringende Notwendigkeit, sich mit Begriffen im Kleingartenwesen und deren bildliche Erfassung im Denkprozess zu besch?ftigen, um m?gliche Problemfelder von vornherein auszugrenzen.. So d?rfte schon allein die Tatsache, dass Gartenzeitungen und/oder Gesetzestexte nebst Kommentaren in den ?berwiegenden F?llen aufgrund der unverstandenen Begriffsvielfalt ungelesen in den Papierkorb wandern, f?r sich sprechen.

Neben der herausgestellten Notwendigkeit einer umfassenden Begriffsabkl?rung, um letztlich ?berhaupt fruchtbar an einer Diskussionsrunde teilnehmen zu k?nnen, soll dieses Vorwort als Einleitung zu dem nachfolgenden Versuch der Begriffsabkl?rung erg?nzend durch einen Ausspruch von "Emanuel Kant" hier nachfolgend abgeschlossen werden:

"Denken ist die Erkenntnis durch Begriffe"

1. Begriff

Wir, und damit meine ich uns Kleing?rtner, sollten hier zur Einordnung in die eigene Begriffswelt an uns selbst einmal ernsthaft die Frage richten, kann man ?berhaupt zu den richtigen Erkenntnissen und zu den davon wiederum ableitbaren richtigen Schl?ssen gelangen, wenn der Begriff, den man akustisch durch "H?REN" und/oder optisch durch das geschriebene Wort wahrnimmt, bei uns und oder beim Gespr?chspartner falsche Vorstellungen im sich abspulenden Denkvorgang hervorruft. Sicherlich nicht!

Befassen wir uns also mit dem Begriff "Laube als Gartenlaube" und hinterfragen beispielsweise zun?chst: "was verstehen wir denn nun tats?chlich unter Laube. (Unter "verstehen", ist die Umwandlung des Geh?rten durch gedanklich bildhaftes Erfassen des Begriffs "Laube" gemeint).

 Differenzieren wir eigentlich hierbei in unseren gedanklichen Vorstellungen "bildhaft" noch zwischen:


Laube Gartenh?uschen             H?tte Unterstand, Wohnlaube Kleinhaus oder Holzlattenverschlag mit Gr?nbewuchs

 Nein! Wir nehmen das gesprochene Wort als Begriff zwar akustisch durch "H?REN" oder optisch durch Wortzeichen wahr, aber ein echt "bildhafter" und das "Detail" wiedergebender Denkprozess wird dadurch weder eingeleitet noch abgespult, bzw. findet noch nicht einmal vom Ansatz her ?berhaupt statt. Wir sind im Laufe der Zeit durch das t?gliche ?berangebot an Informationen mental abgestumpft und vermeiden tunlichst, dass in unseren Gedanken das Bild einer Laube ?berhaupt entsteht. Wir gehen den bequemeren Weg und setzen den Begriff "Laube" gleich – ohne bildhafte Vorstellung - mit der Laube, die in unserem Garten steht. Wir gehen davon aus und glauben, meinen, vermuten, denken oder nehmen an, dass der Gespr?chspartner unter Laube ebenfalls jenes Gebilde versteht, das wir als unsere "Laube" kennen.

Wie sehr wir in unseren Denkvorg?ngen abgestumpft sind und uns als Ausweg aus diesem Dilemma nur noch "grob" orientieren, soll folgendes Beispiel aufzeigen.

Wenn man beispielsweise Sie fragen w?rde, welche Ziffern hat Ihre Armbanduhr, r?mische oder arabische? K?nnten Sie diese Frage auf Anhieb richtig beantworten? Nein! Nun, warum k?nnen Sie diese Frage nach der Beschaffenheit des Ziffernbildes ihrer Armbanduhr nicht gleich korrekt beantworten. Die Antwort liegt auf der Hand. Sie haben sich im Laufe der Zeit infolge des ?berangebots an Informationen und der mit der Aufnahme verbundenen geistigen Belastung ungewollt dazu erzogen, Details nicht mehr wahrnehmen zu wollen. So interessieren Sie keine Details mehr, wie in diesem Fall die Ziffern Ihrer Armbanduhr, sondern Sie orientieren sich nur noch "grob" nach der Zeigerstellung.

Haben wir also, um ein weiteres analoges und krasses Beispiel zur Verdeutlichung des bei uns fehlenden "bildhaften" Denkens anzuf?hren, bei dem akuten Thema "Entsorgung" jemals versucht, einmal gedanklich "bildhaft" mit allen Details zu erfassen, was sich hinter den von den einzelnen Sprechern oder Diskussionsteilnehmern benutzten Begriffen, wie

             WC, Abtritt, Abort, Klo, Toilette, Donnerbalken,

             F?ka-K?bel, Plumps-Klo und Pissoir

tats?chlich verbirgt?

Wissen wir au?erdem, ob unser Gespr?chspartner, der gerade den Begriff "WC" gebraucht, sich, ausgehend von seinem Gesellschaftsstatus (vielleicht: Abgeordneter, Lehrer, Regierungsdirektor, Minister ,Akademiker usw.),evtl. geniert, oder es unter seiner W?rde findet, den Begriff "Donnerbalken" in Gegenwart von weiblichen Kursteilnehmern zu verwenden und deshalb zur Beschreibung des Gespr?chsgegenstandes auf den gesellschaftsf?higeren Begriff "WC" ausweicht?

 Wir Kleing?rtner sollten deshalb ?ben und lernen, bei Diskussionen – erst recht in unseren eigenen Reihen - einheitliche Begriffe - unter Einbezug der bildhaften Vorstellung derselben, richtig zu gebrauchen, um letztlich die so als richtig erkannten Begriffe dann auch in verst?ndlicher und eindeutiger Begriffsform bei passender Gelegenheit unmissverst?ndlich an Politiker, Juristen, Verwaltungsleute u.a. weitergeben zu k?nnen.

Nur so, und nur so, l?sst sich verhindern, dass uns durch falsche Begriffsvorstellungen auf Dauer irreversible Nachteile erwachsen. Dar?ber hinaus sollten wir es uns zu eigen machen, die von unseren Gespr?chspartnern verwendeten Begriffe durch Hinterfragen richtig gedanklich zu erfassen und zu verarbeiten, damit uns auch hier keine Fehler mit f?r uns gravierenden Folgen unterlaufen. Das Gebot, welches sich hieraus ableiten l?sst, lautet schlichtweg, vermeide die Selbstt?uschung durch den uns nur allzu gut gel?ufigen Satz "der meint das sicherlich so und nicht anders."

Es ist keine Bildungsl?cke, auch offenbaren wir keinen Bildungsnotstand, wenn wir der Sache wegen uns durch Hinterfragen ?ber die verwendeten Begriffe Klarheit ?ber diese oder andere Begriffe und damit ?ber deren richtige Auslegung verschaffen.

Beispielsweise enth?lt der Begriff "Wohnlaube" in sich keine Aussage als Hinweis auf den erlaubten Zeitraum des "Wohnens" oder ?ber eine damit verbundene Wohnqualit?t. Auch beschreibt das Verb "wohnen" nicht die Beschaffenheit des Geb?udes, der einzelnen Zimmer, deren Anzahl und Ausstattung (manche "wohnen" ganzj?hrig im Campingwagen und manche "wohnen" in Containern).

Dieser "nackte" Begriff "Wohnlaube" liefert uns also ebenso wenig einen charakteristischen Hinweis ?ber die Beschaffenheit der Laube als ein zum "Wohnen" auf Zeit oder auf Dauer geeignetes bauliches Gebilde, noch liefert es uns einen Hinweis ?ber seine baurechtliche Einstufung und Genehmigungsf?higkeit.

Schon hieraus ergibt sich zwangsl?ufig wieder das Gebot, Begriffe unmissverst?ndlich von Anfang an abzukl?ren.

"Laube ? Wohnlaube"

             "Laube ? Kleinhaus"

             "Laube ? Gartenhaus" u. a. mehr.

 Des weiteren sind die jeweils damit verbundenen Zwecke (Ziele) dringend zu definieren. Nur mit dem Mittel der Begriffsklarheit kann auf lange Sicht verhindert werden , dass wir durch Schwierigkeiten in der Gesetzesauslegung mit Nachteilen (wie bislang geschehen) t?glich ?bersch?ttet werden.

Dar?ber hinaus w?rden wir aber auch letztlich verhindern, dass wir Kleing?rtner zum "Spielball" durch unterschiedliche Auslegung des BKleingG werden. Es geht nicht an, dass f?r ein und denselben Begriff zu unserem Nachteil mehrere Auslegungen in der "Schublade der Auslegungswillk?r" parat gehalten werden.

Schlagen wir doch einmal in den einzelnen Kommentaren nach. Man wird feststellen, der eine Kommentator schreibt "Wasseranschluss in der Laube" nach dem BKleingG verboten, wohingegen sein Kollege, ebenfalls Ministerialrat aus dem Bundesbauministerium schreibt, dass Wasseranschluss in der Laube auch nach dem BKleingG erlaubt sei, wobei zu betonen ist, dass der Gesetzestext als solcher an keiner Stelle ein solches Verbot enth?lt (siehe auch Anlage zu dieser Schrift "Auszug aus Baugesetzbuch").

 Beispielsweise stellte das Brandenburgische Oberlandesgericht in seinem Urteil vom 14.10.97, ZU 192/96 zur Beschaffenheit der Laube und Gr??e der Parzelle fest:

Zitat: "Im Hinblick auf die Fl?che des Kleingartens handelt es sich um eine Sollvorschrift, ? 3 Abs. 1 BKleingG. Weder die Gr??e der Parzelle noch diejenige der Laube sind in der Begriffsdefinition des ? 1 BKleingG aufgenommen worden: (...)"

Klarer kann man die mangelnde Bestimmtheit in den Regelungen des BKleingG nicht zum Ausdruck bringen.

Auf die Folgen und Auswirkungen der allerorts praktizierten Auslegungswillk?r braucht hier nicht n?her eingegangen zu werden, denn sie sind zum Leidwesen der Kleing?rtner bundesweit bekannt.

Es geht beispielsweise nicht an, dass uns Urteile (auch in den Kommentaren, die f?r sich in Anspruch nehmen, den neuesten Stand der Rechtsprechung ber?cksichtigt zu haben) vorenthalten werden, weil diese Urteile f?r uns Kleing?rtner Vorteile beinhalten. Dadurch das diese durch Urteile begr?ndeten Vorteile in den Kommentaren u.a. totgeschwiegen werden, werden die Kleing?rtner mehr oder weniger zum Spielball der Verwaltung und der Grundst?ckseigent?mer. Beispielsweise findet man in keinem Kommentar, die in Sachen "Telefonanschluss in Lauben" ergangenen Urteile des LG Hannover.

So sei denn zur Vermeidung weiterer Nachteile zun?chst der erste Teil dieser Schrift prim?r der begrifflichen Abkl?rung des Begriffs "Laube" gewidmet, denn gerade dieser Begriff ist nach dem BKleingG und auch nach den zahlreichen gegen Kleing?rtner gef?hrten oder eingeleiteten Verfahren vor den Gerichten (wie bereits oben dargelegt) in seiner Vielfalt an nachteiligen Auslegungsm?glichkeiten f?r uns Kleing?rtner zum Schreckgespenst geworden.

Im Rahmen der Begriffsabkl?rung ist es unabdingbar, dass aus Gr?nden eines besseren Verst?ndnisses des Begriffs "Laube" zun?chst auf den Entstehungszeitpunkt der Begriffsbildung "Laube" zur?ckgegriffen, und dann erst sukzessiv dieser Begriff mit den damit verbundenen Vorstellungen abgehandelt wird.

2. Begriff "Laube"

(Definition aus diversen Nachschlagewerken)

Laube, 1. ein in G?rten aus Holz und Latten hergestelltes kleines H?uschen, das durch Blatt- und Schlingpflanzen ?berdeckt erscheint und so

Schutz vor Sonne und Wind gew?hrt;

Es f?llt auf, dass die Laube in den Entstehungsjahren des Schrebergartens

n u r Schutz vor Sonne und Wind

bieten sollte, zumal das aus versetzten Holzlatten hergestellte Dach (?berdeckung) f?r diesen Schutz nur von Pflanzen (im Herbst "Laub") gebildet wird. Ein wirksamer Schutz

g e g e n Regen oder Schnee

konnte und kann eine solche ?berdeckung (?berdachung) nicht bieten. Eine solche "Laube" war nat?rlich h?chst ungeeignet f?r die Unterstellung von Gartenger?ten.

Nun, einige Jahre sp?ter erfuhr die Laube als Konstruktionsbegriff f?r ein bauliches Gebilde eine rein begriffliche Erweiterung, und zwar insofern als man unter "Laube" auch ein aus Holz oder Latten hergestellter "Gang" nunmehr verstanden haben wollte.

Zitat: Laube, 1. ein in G?rten aus Holz und Latten hergestellter Gang oder H?uschen, die durch Blatt und Schlingpflanzen ?berdeckt sind und so Schutz vor Sonne und Wind gew?hren; (Auch Erker pflegte man am Rhein Lauben zu nennen.)

Im DUDEN3 finden wir in der Auflistung unter "1. die Laube", diese wie folgt definiert:

Laube, die; -, -n [mhd. loube = Vorbau; Gang; Speicher, ahd. Louba = Schutzdach, H?tte, urspr. = aus Laub gefertigtes Schutzdach]; 1. a) an der Seite offenes, leicht gebautes Gartenh?uschen [aus Holz oder Holzlatten , das von Pflanzen umrankt ist];

(Anmerkung: Dieses aus Holzlatten hergestellte Gebilde, genannt Laube, wurde sp?ter in der technischen Literatur auch noch unter der Bezeichnung "Pergola" gef?hrt)

Wie dem auch sei, einige Jahre danach gesellte sich hier erkennbar ein weiteres die Bauweise kennzeichnendes Begriffsmerkmal hinzu, und zwar jenes, dass die

Laube an einer Seite o f f e n war.

Dieses Begriffsmerkmal "offen" finden wir auch in den Gesetzestexten wieder, so beispielsweise in der vom April 1939 bis Oktober 1962 g?ltigen Baupolizeiverordnung f?r den Regierungsbezirk D?sseldorf, wo es unter den nicht genehmigungsbed?rftigen Baulichkeiten u.a. hei?t:

"B: Der Baugenehmigung bed?rfen nicht:

a) (...)

c) (...) ferner von kleinen Bauten ohne Feuerungsanlagen von nicht mehr als 15 m2 Grundfl?che und 3 m bis zum First, wie Schuppen, offene Lauben, Garten- oder Feldh?uschen, Baubuden und dergl. ..."

Hier wird erkennbar, dass sich begrifflich zu dem erkannten Merkmal "offene Lauben" ein weiteres Merkmal eingefunden hat, n?mlich das der Grundfl?chengr??e von nicht mehr als 15 m2.

Diese Beschr?nkung der Grundfl?chengr??e auf nur 15 m2 f?hrt nun direkt zu der Kernfrage: "ist die auf nur 15 m? beschr?nkte Grundfl?che der offenen Laube in einem direkten Zusammenhang mit der einseitig o f f e n e n Bauweise zu sehen?" (Vielleicht liegen dieser Grundfl?chengr??e nur baustatische Gr?nde zugrunde ?)

Fassen wir also zum besseren Verst?ndnis noch einmal alle bisher mit dem Begriff "Laube" nachweislich verbundenen Konstruktionsmerkmale zusammen:

Laube:

1.      Dach und W?nde aus versetzt angeordneter Holzlattenkonstruktion mit Gr?nbewuchs, das im Herbst die Lattenkonstruktion mit Laub bedeckt

2.        Grundfl?che nur 15 m2

3. eine Seite der Laube "offen" gestaltet (keine T?r),

4. keine verschlie?baren Glasfenster).

Entspricht die "Laube" mit den obigen charakteristischen Merkmalen noch der Gartenlaube von heute?

Oder wenn jemand von "Laube" spricht, haben wir dann gedanklich bildhaft die obige Konstruktion erfasst, oder liefert unser Denkvorgang nur ein Bild der eigenen Gartenlaube in ihrer f?r uns spezifischen Bauweise als "Steinhaus", allseitig geschlossen mit Fenstern, T?r und durchgehender wetterfester Dachkonstruktion? Oder fehlt uns jegliches Vorstellungsverm?gen.

Ohne "Selbstbetrug" sollten wir uns also fragen, hat unser derzeitiges Gartenhaus ?berhaupt jemals zuvor der obigen Beschreibung in etwa entsprochen? Ja oder nein? Ist es nun eine Gartenlaube, eine Wohnlaube, ein Kleinhaus, ein Ger?teschuppen, oder ein Unterstand?

So enth?lt kein Nachschlagewerk den Begriff "Laube" als ein aus Stein mit Fenstern, T?ren und Vordach bzw. Freisitz, Flach- Sattel- oder Spitzdach gebautes "Kleinsthaus".

Wohl aber findet man in Gesetzestexten, ungeachtet der Bauweise, den Begriff "Wohnlaube" definiert als ein "Kleinhaus", das n u r in der Zeit vom 1. April bis zum 15.Oktober eines jeden Jahres bewohnt werden darf, und wo die Besitzer nachweisen mussten, dass sie zus?tzlich anderweitig einen festen Wohnsitz hatten.

Dieser einst vom Gesetzgeber so klar und unmissverst?ndlich ausgelegte Begriff der "Wohnlaube" als ein kleines Haus, das nur vor?bergehend zu einer bestimmten Jahreszeit bewohnt werden durfte, wurde mit der Zeit missbr?uchlich zu einem begrifflichen Irrl?ufer insofern, als man heute die Wohnlaube (auch im BKleingG) irrt?mlich dahingehend zu interpretieren (auszulegen) versucht, dass sie allein Dauerwohnzwecken dient, und deshalb nicht mit dem BKleingG vereinbar sei. Nachweislich, wie anhand fr?herer Gesetzen nachgewiesen wird, hat eine Wohnlaube nie "Dauerwohnzwecken" gedient.

Sicherlich ist in diese Betrachtungsweise einzubeziehen, dass unter dem Einfluss des "gesellschaftsf?higen" Sprachgebrauchs ein weiterer Begriffsirrl?ufer dadurch geschaffen wurde, das man sich heute ganz offensichtlich scheut - mehr denn je zu vor -, den zutreffenderen Begriff "Behelfsheim" f?r jene zum Dauerwohnen "ausgebauten Lauben" zu verwenden. Diese kriegsbedingten als Behelfsheim umfunktionierten und entsprechend ausgebauten Lauben findet man in vielen Kleingartenkolonien mit Recht noch als ein nach Art. 14 I GG "bestandsgesch?tztes Wohnhaus".

In Kleingartenkolonien hat es ab 1919 mit der ersten Kleingartenpachtordnung keine "Lauben" mehr im klassischen Sinne (Holzlattenverschlag mit Gr?nbewuchs) gegeben, sondern nur Kleinh?user und Wohnlauben als K l e i n h ? u s e r, die vor?bergehend oder auch nur "gelegentlich" der g?rtnerischen Saisonzeit bewohnt werden durften.

Im Dienste einer sachlichen Aufkl?rung muss an dieser Stelle kurz abweichend vom Hauptthema "Begriff Laube" eingeflochten werden, dass zu keiner Zeit diese Lauben als Kleinh?user in Kleing?rten konkurrierend zu den ebenfalls schon seit eh und je bestehenden Wochenendh?usern angesehen worden sind, oder in irgendeiner Form mit den Kleinh?usern im Kleingarten gleichgesetzt wurden (siehe Anlage "Konstruktionslehre aus 1935 und 1951").

Dem perfiden Bestreben einiger von Profitgier gepr?gter Gl?cksritter, die nur allzu gerne mit dem Mittel der Laubengr??e den Kleingarten in einen Wochenendhausgarten umfunktionieren m?chten, kann man nur wirksam dadurch begegnen, dass man gemeinsam aus der geschichtlichen Entwicklung des Kleingartens und seiner Baulichkeiten historisch auch nachweisen kann, dass der Kleingartencharakter mit Kleinh?usern oder Wohnlauben stets erhalten blieb als der Garten, wo der normale B?rger durch kleing?rtnerische Bet?tigung, sei es durch Anbau von Bodenfr?chten oder Blumenrabatten im kleinen Rahmen seine Erholung suchen konnte, und sie schlie?lich in Gemeinschaft mit Gleichgesinnten mit einer gemeinsamen Zielsetzung auch dort fand.

Diese rein g?rtnerische Besch?ftigung an der frischen Luft und im kleinen Rahmen als

probates Mittel einer sinnvollen k?rperlichen Bet?tigung zur F?rderung der Gesundheit f?hrte letztlich zu der Beschreibung der T?tigkeit als "kleing?rtnerische Bewirtschaftung von kleinen Pachtfl?chen allgemeinen Erholung". Allgemein insofern, als durch die ?ffnung der Kleingartenanlangen zur auch f?r die Stadtbev?lkerung die Anlagen zu einer St?tte der Entspannung und Erholung wurden.

Es ist gerade heute mehr denn je zuvor erforderlich, dass wir uns mit dem Mittel einer einheitlichen Sprache in Bezug auf die im Kleingartenwesen gebr?uchlichen Begriffe mit aller Entschiedenheit. gegen die Versuche bestimmter Personenkreise wehren, die den Kleingarten in einen Wochenendhausgarten aus Gr?nden des dann m?glichen h?heren Pachtzinses umfunktionieren m?chten

Diese Umwandlungsversuche, die t?glich unter Anrufung von Gerichten von privaten Grundst?cksverp?chtern unternommen werden, haben stets als Klagevorwand einmal die Gartennutzung und zum anderen die Laubengr??e zum Inhalt. (Siehe hierzu Urteil des LG Hamburg v. 17.06.99, Az 333 O 198/98).

Nach all dem ergibt sich zwingend die Notwendigkeit, einheitlich und rechtlich klar fundierte Begriffe zu verwenden, die letztlich auch jeden Politiker und auch jeden Bediensteten der Verwaltung zur Auflage machen, den Kleingarten als St?tte der Erholung und der kleing?rtnerischen Nutzung f?r den Menschen zu erhalten. In Verfolg dieser Aufgabe dieser sozialstaatlichen Aufgabe muss den Kleing?rtnern die Laube als Kleinhaus – ohne wenn und aber - zugestanden werden k?nnen.

Auf die nachfolgenden Abbildungen nebst textlicher Beschreibung und ebenso auf die in der Anlage beigef?gten Dokumentation wird besonders hingewiesen. Sie beweisen, dass man fr?her sich gegen?ber dem Kleing?rtner wohlwollender verhielt, und Laubengr??en (Kleinhausgr??e) rechtlich mit einer Grundfl?che von 30 und auch 40 m2 tolerierte – o h n e – ein Wehgeschrei anzustimmen, und ohne das Kleinhaus im "Schrebergarten" als Wochenendhaus zu verteufeln.

Sie beweisen aber auch, dass Kleing?rten mit Wohnlauben als Kleinh?user (so der gesetzliche Terminus) in der Grundfl?chengr??e von 40 m2 zuz?glich 10 m2 Terrasse und einer Firsth?he von 4,50 m in friedlicher Koexistenz neben Wochenendh?usern von privaten als auch von kommunalen Grundst?ckseigent?mern in der Vergangenheit akzeptiert und gef?rdert wurden.

Erst mit Inkrafttreten des BKleingG wurde bei ?ffentlichen ?u?erungen ?ber Wunschvorstellungen der Kleing?rtner in Anlehnung an fr?here Gegebenheiten hinsichtlich einer Vergr??erung der Laubengrundfl?che mit dem "Damoklesschwert" der Umwandlung des Kleingartengebietes in ein Wochenendhausgebiet und der Preisgabe der Sozialgebundenheit st?ndig gedroht. Erlaubt sei hier einzuflechten die ketzerische Frage, haben die Arbeiterfamilien in den Jahren 1922 –1939 ?ber mehr Einkommen verf?gt als die Familien von heute, so dass man ihnen damals (1922) im Gegensatz zu heute durchaus Lauben von 40 m2 paradoxer Weise erlauben konnte? Oder war fr?her das Verst?ndnis f?r den Raumbedarf einer jungen Familie mit zwei und mehr Kindern ausgepr?gter.

 

 

Stellen wir also analog zur Laube in einfacher Ausf?hrung die Frage:

"Was ist nun ein Stuhl einfacher Ausf?hrung?"

Ist es ein Stuhl mit R?ckenlehne - aber - ohne Armlehne – oder – mit Armlehne - aber - ohne R?ckenlehne?

Ist es ein Stuhl aus Holz, aus Kunststoff, aus Pappe oder aus Metall?

Ist es Stuhl mit Scherengestell, anstatt mit Stuhlbeinen?

Ist es Stuhl mit vier Stuhlbeinen, oder ist ein Stuhl mit drei Beinen?

K?nnte es nicht sogar ein Stuhl mit einem Bein sein, wie beim Melkschemel?

Ist es ein Stuhl, dessen Sitzfl?che aus Holz ist – oder – dessen Sitzfl?che mit Schaumstoff ausgepolstert ist – oder – wo die Sitzfl?che eine Federkernpolsterung enth?lt?

Ist es ein Stuhl der allseitig lackiert ist – oder – muss er aus rohem und unbehandeltem Holz sein?

Wenn man dann noch auf der Suche nach der "einfachen Ausf?hrung" einen Schritt weitergeht und beim Stuhl von seiner Funktion "als Sitzfl?che" ausgeht, dann allerdings gen?gt zur Funktionserf?llung wahrscheinlich auch eine einfache Holzkiste oder ein Baumstumpf.

Ger?t man hier?ber sinnierend auch noch an einen Anh?nger einer bestimmten Personengruppierung, dann wird man wahrscheinlich dahingehend belehrt werden, dass das Sitzen auf dem Boden mit gekreuzten Beinen sich nachweislich auf den K?rper und auf die Entspannung desselben positiv auswirkt.

F?hrt man so fort, dann k?nnte unter dem Begriff Laube einfacher Ausf?hrung f?r den Kleing?rtner die Laube zu einem Trainingscenter mit asiatischen Wohnerlebnis im wahrsten Sinne des Wortes insofern werden, als man im fernen Osten "einfach" auf dem Boden sitzt und somit keinen Stuhl ben?tigt. Da man nun auf dem Boden sitzt, braucht man f?r die Einnahme von Getr?nken oder Mahlzeiten auch keinen Tisch mehr, er w?re bei dieser Sitzhaltung eher hinderlich, ergo eine weitere Stufe der "Einfachheit".

Kombiniert man diese fern?stliche Sitte auch noch mit denen des nahen Orients, dann er?brigen sich au?er Tisch, St?hle auch noch Messer, Gabeln und Tellern, denn man bedient sich dann mit den H?nden aus einer gemeinsamen Sch?ssel.

Wo also f?ngt "einfache Ausf?hrung" an, wo h?rt sie auf?

Quo vadis "Laube einfacher Ausf?hrung?"

In Abkl?rung der Einflussgr??en, die zu dieser Formulierung "Laube in einer einfacher Ausf?hrung" gef?hrt haben, st??t man u.a. auch auf einen Kleingarten-Erlass aus dem Jahre 1938/39. Dort sprach man zwar nicht von "einfacher Ausf?hrung", sondern man verlangte, dass Lauben keine "werbenden Einrichtungen" aufweisen durften. Im Klartext, mit dieser Formulierung strebte man an, dass man beim Bau einer Laube aus Einfachheitsgr?nden (Schlichtheit) auf schm?ckendes Beiwerk verzichten solle. Erst sp?ter, wenn der Geldbeutel es erlauben w?rde, sollte der Laubenbesitzer die M?glichkeit haben, seine Laube entsprechend baulich auszuschm?cken..

Dieser Erlass ist urabschriftlich der Anlage hier beigef?gt und dokumentiert die obige Auslegung voll inhaltlich.

Nicht desto trotz wird, wie bereits allerorts bekannt sein d?rfte, von manchen Politikern und auch von Bediensteten der Verwaltung mit Vehemenz – bewusst oder in Unkenntnis und trotz aller Gegenbeweise – die Ansicht noch immer vertreten, dass nur eine einfache Wohnlaube ein Dauerwohnen unterbindet. Man hat dabei vers?umt, den Begriff Wohnlaube vorher auf seine baurechtliche Vereinbarkeit mit dem Kleingartenwesen abzuklopfen

H?tte man sich der M?he unterzogen, fr?here Gesetzestexte auf darin festgelegte Begriffsbestimmungen eingehend zu pr?fen, dann h?tten wir nicht dieses "Tohuwabohu" um eine Laube. Es d?rfte in Anbetracht der gef?hrten Beweise feststehen, dass zu keiner Zeit die "Wohnlaube" D

Dauerwohnzwecken gedient hat.

Dieses "Tohuwabohu" umfasst sogar baurechtlich irrelevante Konstruktionsmerkmale, wie Dach?berstand. Im Kommentar zum Bundeskleingartengesetz von Dr. jur.L. Mainczyk, 5. Auflage, 1992 findet man unter Rn 6 zu ? 3 BKleingG auch nicht den geringsten Hinweis zum Dach?berstand als Dachvorsprung. Zahlreichen Kleing?rtnern war jeglicher Dach?berstand verboten worden. Selbst ein Dach?berstand von nur 0,60 cm, begrenzt auf den Bereich der Eingangst?r der Laube musste wieder entfernt werden. H?chst ?berraschend muss man sich nun beim Lesen der 7. Auflage des Kommentars 1997 belehren lassen, dass ein Dach?berstand nicht in die Laubengrundfl?che von 24 m2 einzubeziehen ist, obwohl das Gesetz, ? 3 BKleingG Abs. 2, als solches zwischenzeitlich nicht novelliert worden ist.

Da nun aber wiederum die Abmessung des Dach?berstandes nicht fixiert ist, wurde durch Anrufung der Gerichte versucht, die Dimensionierung des Dach?berstandes durch Urteil festzusetzen. So finden wir bereits Rechtsprechungen h?chster Gerichte, die einen Dach?berstand von 0,80 cm bejahen. Was aber bedeutet in Wirklichkeit ein Dach?berstand von 0,80 cm. Nun, ein Dach?berstand von 0,80 cm ergibt bei einer Laubengrundfl?che von 24 m2 eine ?berdachte Gesamtfl?che von 43,20 m2. Warum erlaubt man da einer jungen Familie mit Kindern nicht direkt, die mit 43,20 m2 ?berdachter Fl?che gebotene M?glichkeit raumm??ig besser zu nutzen?

Vergleichen wir nun die obigen Ausf?hrungen mit ? 3 Abs. 2 des BKleingG, so ergibt sich der logische Schluss, dass auch der Gesetzgeber den Begriff "Laube" offenbar nicht verstanden hat und demzufolge einschr?nkend bestimmte, dass die Ausstattung der Laube nicht zum Dauerwohnen geeignet sein darf. Es mag die Frage offen bleiben, ob dies tats?chlich in Unkenntnis des Begriffs "Laube", oder die Vorgabe "Laube in einfacher Ausf?hrung" mit einer bestimmten lobbyistisch gepr?gten Absicht erfolgte.

Wie dem auch sei, da die Betonung im Gesetzestext auf Dauerwohnen liegt, muss man wiederum logisch schlussfolgern d?rfen, dass ein gelegentliches "Wohnen" jedoch mehr oder weniger gestattet sei, denn der Gesetzgeber hat an keiner Stelle der bundeskleingartenrechtlichen Regelungen das gelegentliche Wohnen verboten.

So k?nnte man im Umkehrschluss sogar die Behauptung aufstellen, h?tte der Gesetzgeber auch den vor?bergehenden Aufenthalt (wohnen) per Gesetz untersagen wollen, dann h?tte er im Gesetzestext eine Formulierung w?hlen m?ssen, die jeglichen Aufenthalt (als baupolizeilicher Wohnbegriff) in der Laube verbietet. Siehe hierzu auch die Ausf?hrungen im Kommentar zum Bundeskleingartengesetz unter ? 3 Rn 4 und Rn 9.

Nun hei?t es ausdr?cklich im diesem Kommentar u.a. in ? 3 Rn 4 und Rn 9, dass ein gelegentlicher Aufenthalt aber gestattet sei. Hier bedarf das verwendete Adverb "gelegentlich" ebenfalls einer besonderen begrifflichen Abkl?rung. Stellen wir uns also die Frage, was beinhaltet das Adverb "gelegentlich"? Bezieht es sich gelegentlich auf eine Geburtstagsfeier im Garten? Oder auf eine Wochenendparty, auf das Sommerfest, oder auf das Vereinsjubil?umsfest?

 Da auch der Begriff "gelegentlich" als Adverb der kleing?rtnerischen Nutzung unterzuordnen ist, kann dieser letztlich doch nur auf die Saisonzeit der kleing?rtnerischen Nutzung bezogen werden, d.h. nur gelegentlich der Gartenzeit in den Monaten von April bis Oktober eines jeden Jahres.

Diese Auslegung bedeutet aber in letzter Konsequenz, dass der heutige Gesetzgeber, wie auch die fr?heren Gesetzgeber, mit "gelegentlich" den Aufenthaltszeitraum (Wohnzeitraum) in der Laube eigentlich auf die Monate von April bis Oktober begrenzt wissen wollten.

F?r den Fall, dass der heutige Gesetzgeber unter "gelegentlich" aber etwas anderes verstanden haben wollte, d?rfte es hier im Bundeskleingartengesetz an der verfassungsrechtlich vorgegebenen pr?zisierenden "Bestimmtheit" des Gesetzeswortlauts fehlen.

Hinsichtlich dieser verfassungsrechtlich notwendigen "Bestimmtheit" wird im Urteilstenor des BVerwG vom 26.l.1990, Az: B C 69/87 ausgef?hrt:

"Auflagen sind hinreichend bestimmt nur dann, wenn ihr Entscheidungsgehalt f?r den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus erkennbar und verst?ndlich ist."

In der Urteilsbegr?ndung hei?t es so dann weiter:

... "Neben Rechtsausk?nften - einerseits z.B. ?ber den Wortlaut und andererseits ?ber den (m?glicherweise durch neuere Rechtsprechung schon wieder ?berholten oder doch in Frage gestellten) Stand der Auslegung bestimmter Vorschriften - treten "Empfehlungen" unterschiedlichster Beschaffenheit, wie schon die jeweils verwendeten Vokabeln - "darf", "darf nicht", "darf erst", "ist zu achten auf", "muss", "sollte", "keinesfalls dar", kann sich empfehlen", "empfiehlt sich", "sind folgende Wege m?glich", "kann nicht", "kann", "sollte entweder ... oder", "darf nur unter -, aber nicht ?berschritten werden ... oder", "ist zu vereinbaren", muss entweder .. oder", und das habe "erhebliche Vorteile" u.a.m. - deutlich machen. Das alles pauschal unter die ihrerseits nicht eindeutige Anforderung der "Beachtung" zu stellen, f?hrt nicht zu einem Anordnungsinhalt, von dem der davon Betroffene auch nur einigerma?en sicher zu erkennen vermag, was denn nun genau von ihm verlangt wird und was nicht." Zitatende

Vergleichen wir die obige h?chstrichterliche Begr?ndung des Bestimmtheitsgebots mit dem Begriff "gelegentlich", so d?rfte die Schlussfolgerung einleuchtend sein, dass der Begriff "gelegentlich" Spielraum f?r zu viele Auslegungen hergibt und deshalb eher als das Gegenteil einer bestimmenden Beschreibung anzusehen ist. Fest steht, dass "gelegentlich" nicht zum Ausdruck bringt, ob hierunter nur das Wochenende, die Ferienzeit, der Feiertag, das Fr?hjahr, der Sommer oder nur der Herbst oder andere Gelegenheiten zu verstehen sind.

Das Bild verschiebt sich aber zu Gunsten des Kleing?rtners, wenn im Kontext der ? 1 des BKleingG in unsere begriffliche Betrachtung einbezogen wird .

Danach kann sich "gelegentlich" also nur auf die in diesem Paragraphen verankerte kleing?rtnerische Nutzung und Erholung beziehen. Diese kleing?rtnerische Nutzung mit der gleichgestellten Erholung kann sich deshalb hinsichtlich des "Aufenthaltes" (sprich Wohnen) im Kleingarten nur auf die Monate April bis Oktober erstrecken.

Zusammenfassung

Selbst bei einer kritischen Betrachtung nebst einer ebenso kritischen Bewertung der beigef?gten Dokumentation wird man nicht umhinkommen, folgende abgrenzende Begriffsdefinitionen anzuerkennen:

Laube

ein vollst?ndig aus Latten in Quervernagelung

hergestelltes hausf?rmiges Gebilde, einseitig

offen, ohne T?ren und wo die Bedachung aus im

Herbst laubbildenden Gr?nwuchs besteht.

Lauben dieser Art sind seit 1919 in Kleing?rten

nicht mehr ?blich.

Wohnlaube

Kleinhaus aus Stein oder mit Wandkonstruktion

aus Holz und mit wetterfestem Dach

Fenstern und verschlie?barer T?r zuz?glich

Freisitz und Nebengeb?ude f?r Ger?te, das

den vor?bergehenden Aufenthalt, sprich wohnen,

im Garten in der Zeit vom 15. April bis

15.. Oktober eines jeden Jahres erlaubt.

Bis 1962 nachweislich erlaubt in der Grund-

Fl?chengr??e von 30-40 m2 zuz?glich 10 m2

F?r Stallungen und Terrasse.

Gartenbehelfsheim

Kleinhaus in Kleing?rten welches in den Jahren

1942 - 1956 zur Behebung der kriegsbedingten

Wohnungsnot zur Dauerwohnung ausgebaut

werden durfte und durch Art. 14, S. 1 bestands-

gesch?tzt ist. Gr??e unbeschr?nkt.

gelegentlich

bezogen auf die kleing?rtnerische Nutzung

und den Erholungscharakter des Kleingartens

nach ? 1 BKleingG nur den Zeitraum der

effektiven Gartenarbeit vom 1. April bis

15. Oktober eines jeden Jahres betreffen kann.

  Nach der bekannten Volksweisheit, das

Wissen Macht ist

ist abschlie?end festzustellen, dass mit der obigen begrifflichen Auseinandersetzung der Zweck, bzw. das Ziel verfolgt wird, das Kleingartenwesen zu f?rdern, indem man jedem Kleing?rtner ein Mittel mit authentische Dokumentation zur Begriffswelt im Kleingarten an die Hand gibt, damit er letztlich auch imstande ist, all jenen "Paroli" zu bieten, die den Kleing?rtner mit Begriffen in arge Bedr?ngnis bringen m?chten, um ?ber diese Begriffsschiene in letzter Konsequenz den Kleingarten entweder in einen

"Wochenendhausgarten"

oder in geheuchelter Vorspielung des Sozialgedankens

in den Armengarten fr?herer Notzeiten umwandeln zu wollen.

 Des weiteren m?chte ich noch anf?gen, dass die Ausf?hrlichkeit zum Begriff "Laube", begleitet mit einer entsprechenden Dokumentation, deshalb gew?hlt wurde, weil gerade im Detail und im begrifflichen Missverst?ndnis der Teufel allen Ansto?es steckt. Eine Schrift, die einfach mit unqualifizierten Begriffen Behauptungen aufstellt und den Beweis schuldig bleibt, ist es einfach nicht wert gelesen zu werden.

Trotz aller Ausf?hrlichkeit – oder vielleicht gerade deswegen – an Sie, lieber Leser die Bitte, Vorschl?ge zu unterbreiten, wie diese Schrift grunds?tzlich besser gestaltet werden kann.

Ber?cksichtigen Sie aber auch lieber Leser, wenn Sie das Gelesene vor ihrem geisteigen Auge Revue passieren lassen und parallele Vergleiche ziehen, dass Kleintierz?chtern f?r die Kleintiere zus?tzlich zum Aufenthaltsraum (analog Kleingarten) von 24 m2 weitere 10 m2 f?r Stallungen zugestanden werden. Einer jungen Familie mit mehreren Kindern, Zukunftstr?ger des Staates, wird jedoch weder ein Quadratzentimeter, viel weniger noch ein Quadratmeter mehr an Raumfl?che f?r die Kinder zugebilligt.

Finden Sie in Anbetracht einer solch familienfeindlichen Haltung selbst ein Werturteil, und zwar ein Werturteil, dass diese Situation in ihrem krassen Ausma? treffender beschreibt.

 

Jede Anregung ist herzlich willkommen. Richten Sie deshalb Ihre Vorschl?ge, Denkanst??e oder auch Ihre Kritik bitte an: Interessenverband der Kleing?rtner NRW e.V. 40215 D?sseldorf Jahnstr.17

' 0211 375834 oder 0211 376667 7 0211 385 0 120

 

I N D E X

(Zahlen = Seitenangabe)



 


 



 


 

 

 

 


 

 

 


 


 (Abbildung und eingerahmter Text ?bernommen aus dem Internet, siehe "File" Angabe oben)

Quo vadis "Begriffswelt Laube"? 

                Aus dem Internet entnommen am 24.07.2000 (siehe htt///www.classic-garden de

                Nachfolgende Abbildung mit Text wurde dem Word-Format angepasst               

Die abgebildete "Gartenlaube" besteht aus einem Stahlbandgeflecht


 

Gartenlaube  

Eleganz, Schlichtheit und Stabilit?t charakterisieren diese Laube. Sie wird zum Mittelpunkt des Gartens. 
Ein Zufluchtsort vor der Hektik des Alltages. In duftender Abgeschiedenheit unter einem Dach von Rosen und Gei?blatt wieder zu sich selbst und zur Besinnung kommen.

  

 


 

 


Letzte Änderung Samstag, 15. Mai 2004, 19:20 Uhr; 9,365 Abrufe Druckfähige Version anzeigen